— Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Stand: 01.06.2026 — Wiesenpfoten-Dogwalking.

Anbieter: Wiesenpfoten-Dogwalking. Die vollständige Anbieterkennzeichnung (Inhaberin, Anschrift, Telefon, E-Mail) finden Sie im Impressum unter www.wiesenpfoten.com/impressum.

In diesen AGB werden verwendet: „WPD“ = Wiesenpfoten-Dogwalking (Anbieter laut Impressum) · „TH“ = Tierhalter / Kunde.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien

(1) Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen WPD und dem TH im Rahmen eines Betreuungsvertrages, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

(2) Mit der Annahme eines Angebots von WPD zur Hundebetreuung bzw. zu Gassigängen erkennt der TH diese AGB an.

§ 2 Zustandekommen und Ablehnung des Vertrages

(1) Der Betreuungsvertrag kommt zustande, sobald der TH das Angebot von WPD annimmt und sich zum Zweck der Hundebetreuung an WPD wendet.

(2) WPD ist berechtigt, einen Betreuungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann oder die Betreuung WPD aus fachlichen, gesetzlichen oder Gewissensgründen nicht zumutbar ist.

(3) In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch von WPD für die bis zur Ablehnung erbrachten Leistungen einschließlich Beratung bestehen.

§ 3 Inhalt und Umfang der Leistung

(1) Die Betreuung umfasst das Dogwalking in der Gruppe und wird nach den Bedürfnissen des Hundes im pflichtgemäßen Ermessen von WPD ausgeübt.

(2) Sie beinhaltet das Abholen und Zurückbringen des Hundes nach Absprache am Wohnsitz des TH oder an einem vereinbarten Ort. Die Abhol- und Bringzeiten können je nach Auslastung leicht variieren.

(3) WPD verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu behandeln, das Tierschutzgesetz samt Nebenbestimmungen zu beachten und keinen Hund wissentlich Gefahren auszusetzen.

(4) WPD darf die Betreuung nach pflichtgemäßem Ermessen abbrechen, insbesondere bei deutlichen Problemen des Hundes, einer offensichtlichen Verschlechterung seines Zustands oder einer Verletzung. Beruht der Abbruch auf Gründen aus der Sphäre des TH oder seines Hundes (z. B. Verhalten oder Gesundheitszustand des Hundes, Gefahr für den Hund oder Dritte), besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Bricht WPD die Betreuung aus Gründen ab, die der TH nicht zu vertreten hat, wird der auf die nicht erbrachte Leistung entfallende Anteil der Vergütung erstattet oder ein Ersatztermin angeboten.

(5) WPD ist nicht verpflichtet, den Hund von Zecken, Kletten und Schmutz zu säubern.

§ 4 Pflichten und Zusicherungen des Tierhalters

(1) Der TH bestätigt, dass der Hund in seinem Eigentum steht sowie gechipt, registriert und steuerlich angemeldet ist. Während der Betreuung bleibt der TH Tierhalter im Sinne von § 833 BGB.

(2) Der TH sichert zu, dass der Hund frei von ansteckenden Krankheiten, gegen Parasiten geschützt und gegen Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose und Parvovirose geimpft ist. Andernfalls ist die Teilnahme am Walk ausgeschlossen. Änderungen des Gesundheitszustands sind WPD unverzüglich mitzuteilen; offensichtlich kranke Hunde können vom Walk ausgeschlossen werden.

(3) Über chronische Krankheiten, sonstige Einschränkungen, Verhaltensauffälligkeiten — insbesondere Aggression gegenüber Menschen oder Hunden (z. B. Schnappen, Beißen, frühere Beißvorfälle) — sowie behördliche Auflagen informiert der TH WPD rechtzeitig vor Beginn des Walks. Für Schäden, die durch eine Verletzung dieser Anzeigepflicht entstehen (z. B. Behandlungskosten anderer Hunde der Gruppe), haftet der TH.

(4) Der TH stellt die erforderlichen Unterlagen (z. B. Impfpass, Nachweis der Tierhalterhaftpflichtversicherung, Medikamentenliste) und Materialien (z. B. passendes, funktionstüchtiges Geschirr, ggf. gut sitzender Maulkorb) vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung und hält sie aktuell. WPD darf von deren Richtigkeit ausgehen, soweit das Gegenteil nicht erkennbar ist.

(5) Der TH versichert, dass der Hund über ein Mindestmaß an Gehorsam verfügt; etwaige Bußgelder trägt der TH.

(6) WPD entscheidet im Einzelfall über die Teilnahme läufiger Hündinnen sowie unkastrierter Tiere. Verschweigt der TH eine Läufigkeit, haftet WPD nicht für etwaige Folgen (z. B. Deckakt); die hierdurch entstehenden Kosten trägt der TH.

(7) Der TH stellt sicher, während der Betreuungszeit für Rückfragen und Notfälle telefonisch erreichbar zu sein.

§ 5 Schlüsselübergabe

(1) Bei einer Schlüsselübergabe betritt WPD die Räumlichkeiten des TH ausschließlich zur Versorgung und/oder Abholung des Hundes und gewährt keinem Dritten Zugang. WPD verpflichtet sich zur Geheimhaltung der Daten und Räumlichkeiten des TH.

(2) Die Schlüsselübergabe wird schriftlich festgehalten. WPD bewahrt überlassene Schlüssel sorgfältig und getrennt von den Adressdaten des TH auf. Für Schäden durch den Verlust von Schlüsseln haftet WPD nach Maßgabe von § 10.

§ 6 Vergütung und Zahlungsweise

(1) Einzeln gebuchte Leistungen — insbesondere das Kennenlerngespräch — werden im ersten Termin in bar entrichtet. Die Kosten des Kennenlerngesprächs werden bei Abschluss eines Abonnements von der ersten fälligen Rate abgezogen.

(2) Die vereinbarte monatliche Vergütung ist spätestens bis zum 3. Tag des Monats auf das im Betreuungsvertrag angegebene Konto von WPD zu zahlen.

(3) Die Preise sind Festbeträge und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(4) Beim Lastschriftverfahren ist für ausreichende Kontodeckung zu sorgen; bei einer Lastschriftrückgabe entstehende Gebühren werden dem TH mit 10,00 € berechnet. Dem TH bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist.

(5) Eine Rückerstattung erfolgt nicht bei Krankheit oder Läufigkeit des Hundes sowie bei Krankheit oder Urlaub des TH. Gesetzliche Feiertage in Niedersachsen, Betriebsurlaub und Fortbildungstage von WPD (zusammen max. 30 Tage im Jahr) sind im Preis inbegriffen; der Abo-Monatspreis bezieht sich demnach auf 46 Wochen im Jahr.

(6) Kann der TH einen vereinbarten Betreuungstag nicht wahrnehmen, ist dies WPD bis spätestens 8:00 Uhr des betreffenden Tages anzuzeigen. Der Termin gilt gleichwohl als in Anspruch genommen; eine Rückerstattung oder Nachholung erfolgt nicht.

(7) Krankheitsbedingte Ausfälle seitens WPD können durch einen Ersatztermin ausgeglichen werden. Zusätzlich gebuchte Einzel-Gassigänge werden separat abgerechnet.

(8) Gerät der TH mit der Zahlung in Verzug, ist WPD berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie angemessene Mahnkosten zu berechnen und die Betreuung bis zum vollständigen Zahlungsausgleich auszusetzen.

(9) Ändern sich nach Vertragsschluss die Kosten von WPD für die Leistungserbringung (insbesondere Kraftstoff-, Fahrzeug-, Versicherungs- oder gesetzlich bedingte Kosten), kann WPD die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen in Textform entsprechend der Kostenentwicklung anpassen. Im Falle einer Erhöhung steht dem TH ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zu.

(10) Der TH kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 7 Tierärztliche Versorgung

(1) Verletzt oder erkrankt der Hund während der Betreuung, wird er versorgt; dringende Behandlungen werden mit dem TH abgestimmt.

(2) Ist der TH im Notfall nicht erreichbar, darf WPD einen Tierarzt und — falls nach dem Befund erforderlich — eine weiterbehandelnde Fachklinik im Namen und auf Rechnung des TH beauftragen.

(3) Tritt WPD für Heilbehandlungen in Vorleistung, stellt der TH WPD von allen anfallenden Kosten frei — auch wenn er die Behandlung ablehnt oder selbst nicht hätte durchführen lassen.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Betreuungsvertrages und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Betreuung beginnt mit einer Probezeit, die die ersten drei bis fünf Walks, längstens jedoch vier Wochen ab dem ersten Walk umfasst. Während der Probezeit können beide Vertragsparteien den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

(2) Die Mindestlaufzeit beträgt drei Monate nach Ablauf der Probezeit. Danach kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. WPD kann insbesondere außerordentlich kündigen, wenn

a) sich der TH nicht vertragsgemäß verhält,

b) der Hund nicht harmonisch in die Gruppe integriert oder nicht kontrolliert werden kann,

c) der Hund während der Probezeit für den Gruppen-Walk ungeeignet ist (z. B. Verhaltensauffälligkeiten, Überforderung beim Transport),

d) der TH seinen Hund nicht art- bzw. verhaltensgerecht behandelt, sodass das Tier zu Schaden kommt oder kommen kann, oder

e) der TH ein Fehlverhalten (insbesondere Aggression) oder eine Erkrankung des Tieres nicht oder unzutreffend mitgeteilt hat.

(4) Bei einer vom TH zu vertretenden Beendigung haftet der TH für den entstandenen Schaden und die erbrachten Aufwendungen von WPD; bereits geleistete Vergütungen werden nicht erstattet.

(5) Bei länger andauernder, unverschuldeter Verhinderung des TH (z. B. Krankenhausaufenthalt) kann das Abonnement auf Antrag des TH ab einer zusammenhängenden Abwesenheit von drei Wochen für die Dauer der Verhinderung ruhend gestellt werden. Für den Ruhezeitraum entfällt die Vergütung; die Mindestlaufzeit verlängert sich um den Ruhezeitraum. WPD kann einen geeigneten Nachweis verlangen.

§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

(2) Widerrufsbelehrung: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie WPD (Kontaktdaten siehe Impressum) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein per Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das dieser AGB als Anlage beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.

(3) Folgen des Widerrufs: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Hat der TH ausdrücklich verlangt, dass die Betreuung bereits während der Widerrufsfrist beginnt, so schuldet er WPD einen angemessenen Betrag für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen.

(4) Der ausdrückliche Wunsch des TH, dass die Betreuung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, wird gesondert (z. B. im Betreuungsvertrag) festgehalten.

§ 10 Haftung

(1) WPD haftet auf Schadensersatz — gleich aus welchem Rechtsgrund — nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet WPD nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in letzterem Fall begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

(2) Für Schäden, die der Hund Dritten (Mensch oder Tier) oder WPD zufügt (z. B. an Fahrzeug, Ausrüstung oder Mobiliar), haftet allein der TH.

(3) WPD haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von Leinen, Halsbändern, Marken und ähnlichen persönlichen Gegenständen.

(4) Dem TH sind die mit Gruppenhaltung und kontrolliertem Freilauf verbundenen, auch bei sorgfältiger Betreuung nicht vollständig vermeidbaren Risiken bewusst. Die Haftung von WPD richtet sich auch insoweit nach Absatz 1; eine darüber hinausgehende Risikoübernahme durch den TH ist damit nicht verbunden.

(5) WPD gibt nach bestem Wissen und Gewissen auf den Hund acht. Entweicht ein Hund dennoch, wird der TH unverzüglich benachrichtigt und — soweit erforderlich — die Polizei sowie das örtliche Tierheim informiert und die Suche aufgenommen. Für ein unverschuldetes Entweichen und dessen Folgen wird keine Haftung übernommen.

(6) Betreut WPD auf ausdrücklichen Wunsch des TH eine läufige Hündin, haftet WPD im Falle eines Deckakts nicht.

(7) Der TH versichert, dass für den Hund eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht; in Niedersachsen ist deren Abschluss für Hundehalter gesetzlich vorgeschrieben (§ 5 NHundG).

§ 11 Höhere Gewalt und Leistungshindernisse

(1) Höhere Gewalt liegt vor, wenn die Leistung durch Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von WPD gestört oder unmöglich wird, insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien/Pandemien, Krieg, Unruhen, Terrorismus oder Sabotage.

(2) Weitere Leistungshindernisse sind insbesondere Quarantäne oder staatliche Auflagen, extreme Wetterlagen (z. B. schweres Gewitter) sowie der unfall- oder reparaturbedingte Ausfall des Firmenfahrzeugs. Der TH wird in einem solchen Fall schnellstmöglich informiert.

§ 12 Foto- und Videoaufnahmen

WPD fertigt Fotos und/oder Videos der betreuten Hunde an und nutzt diese gegebenenfalls zu Werbezwecken. Wünscht der TH keine Veröffentlichung, kann er dem jederzeit widersprechen.

§ 13 Datenschutz

Die Angaben des TH werden ohne ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben (ausgenommen abrechnungs- bzw. steuerlich notwendige Stellen). Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung unter www.wiesenpfoten.com/datenschutz.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB). Im Übrigen bedürfen Änderungen und Ergänzungen dieser AGB der Textform (z. B. E-Mail).

(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; an ihre Stelle treten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; zwingende verbraucherschützende Vorschriften bleiben unberührt.

(4) WPD ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

Stand: 01.06.2026

Anlage: Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

— An: Wiesenpfoten-Dogwalking (Anbieterangaben siehe Impressum, www.wiesenpfoten.com/impressum):

— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (Hundebetreuung/Dogwalking) (*):

— Bestellt am (*) / erhalten am (*):

— Name des/der Verbraucher(s):

— Anschrift des/der Verbraucher(s):

— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

— Datum:

(*) Unzutreffendes streichen.